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Presseartikel26. Juni 2024Generaldirektion KommunikationLesedauer: 1 Min

EU-Kommission bewertet Fortschritte in Richtung Euro-Einführung

Symbolic - Euro coins

 

Die EU-Kommission hat über die Fortschritte berichtet, die Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn auf ihrem Weg zur Einführung des Euro gemacht haben. Der Euro ist die offizielle Währung von 20 EU-Ländern, die zusammen das Euro-Währungsgebiet oder die Eurozone bilden. Alle EU-Länder mit Ausnahme Dänemarks haben sich rechtlich verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Die sechs genannten Länder arbeiten momentan auf dieses Ziel hin.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf bestimme Kriterien, wie Preisstabilität, gesunde öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Alle sechs Länder haben demnach Fortschritte gemacht. Keines erfüllt derzeit jedoch alle Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet.

Im Konvergenzbericht 2024 wird kurz dargestellt, welche Kriterien von einzelnen Ländern bislang erfüllt wurden:

  • Preisstabilität: Schweden
  • Öffentliche Finanzen: Bulgarien und Schweden; Tschechien dürfte es ebenfalls erfüllen
  • Langfristige Zinssätze: Bulgarien, Schweden und Tschechien
  • Wechselkurs: Bulgarien

Diese Fortschrittsberichte werden alle zwei Jahre herausgegeben oder auf besonderen Antrag eines EU-Landes erstellt, dass seine Eignung für die Mitgliedschaft im Euro-Raum bewerten lassen will. Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der EU, ob ein Land die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Zuletzt trat Kroatien 2023 dem Euro-Währungsgebiet bei.

Der Euro ist die am zweithäufigsten verwendete Währung der Welt. Jeden Tag nutzen ihn fast 350 Millionen Menschen. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage versprechen sich die Menschen in den Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Raums von der Euro-Einführung mehrheitlich Vorteile für sich und ihr Land. Insgesamt befürworteten 58 % der Befragten die Einführung des Euro in ihrem Land. 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juni 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation
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