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Presseartikel12. Juni 2024Generaldirektion KommunikationLesedauer: 2 Min

Plan zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets vorgelegt

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Die EU-Kommission hat heute den gemeinsamen Umsetzungsplan für das Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass bis Juni 2026 alles bereit ist, um die Rechtsakte in die Realität umzusetzen. 

Die EU hat ein gemeinsames europäisches Migrations- und Asylmanagementsystem angenommen, das am 11. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Bei den laufenden gemeinschaftlichen Arbeiten zur Umsetzung der vereinbarten Vorschriften ist die Kommission federführend. Bis Ende 2024 müssen die EU-Länder nationale Umsetzungspläne ausarbeiten, in denen sie konkrete Schritte nennen und erläutern, wie sie das Recht in die Tat umsetzen werden.

Diese zehn Komponenten bilden den gemeinsamen Umsetzungsplan:

  1. Ein gemeinsames Informationssystem für Migration und Asyl (Eurodac), mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten die auf Solidarität und Verantwortung beruhenden neuen Regelungen umsetzen können.
  2. Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen, um die irreguläre Ankunft von Drittstaatsangehörigen zu bewältigen und Asyl- und Rückkehrverfahren zügig und effizient abzuwickeln, während zugleich strenge Garantien gelten.
  3. Angemessene Aufnahme- und Lebensstandards für Antragstellende entsprechend ihrem Bedarf, beispielsweise durch früheren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie körperliche und seelische Gesundheitsversorgung für Menschen, die internationalen Schutz genießen, und besseren Schutz für Familien, Kinder und schutzbedürftige Antragstellende.
  4. Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren durch europaweit gestraffte Verfahren zur Bearbeitung einzelner Asylanträge sowie verstärkte Garantien, Rechte und Schutzvorkehrungen für Antragstellende und jene, die internationalen Schutz genießen.
  5. Effiziente und faire Rückkehrverfahren, da die EU-Migrationspolitik nur dann nachhaltig sein kann, wenn Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU auch tatsächlich rückgeführt werden.
  6. Ein gerechtes und leistungsstarkes System, das eine wirksame und dauerhafte EU-weite Aufteilung der Verantwortlichkeiten einführt und die Sekundärmigration unattraktiv macht.
  7. Gelebte Solidarität, indem die EU erstmals über einen ständigen, rechtsverbindlichen und zugleich flexiblen Solidaritätsmechanismus verfügt, der dafür sorgt, dass kein EU-Land unter Druck allein gelassen wird.
  8. Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion, d. h. Stärkung der Krisenfestigkeit mit Blick auf das sich ändernde Migrationsgeschehen und Verringerung des Risikos von Krisensituationen.
  9. Neue Garantien für Asylbewerber*innen und schutzbedürftige Personen durch stärkere Grundrechtekontrolle, Sicherstellung wirksamer Verfahren und Schutz der Menschenwürde.
  10. Neuansiedlung, Inklusion und Integration durch verstärkte Anstrengungen zur Integration und Inklusion von Migrant*innen.

Mit dem Migrations- und Asylpaket reagiert Europa geschlossen auf die Migration. Die EU kann dadurch die Migration auf faire und nachhaltige Weise steuern, die Solidarität zwischen ihren Mitgliedstaaten sicherstellen und zugleich den Menschen, die nach Europa kommen, Sicherheit und Klarheit bieten und ihre Grundrechte schützen. Die Kommission hat das Paket im September 2020 vorgeschlagen. Im April 2024 wurde es vom Europäischen Parlament und im Mai 2024 vom Rat angenommen. Die Rechtsinstrumente des Pakets traten am 11. Juni 2024 in Kraft und sind ab Juni 2026 anwendbar.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juni 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation
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